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Hier lesen Sie Ausschnitte aus unserer Festschrift zum Jubiläum der Kirche St. Johannisberg im Jahr 2018


 



Ein Gedicht
 

St. Johannisberg

Ein Kirchlein steht auf steiler Felsenwand,

hoch überragt es Tal und Nahestrand.

Die Landschaft ist in Sonnenglanz getaucht,

von einem zarten Licht scheint sie umhaucht.

Ein Wandersmann geht einsam seinen Pfad,

blickt auf zum Gotteshaus am waldgen Grat.

Von dort klingt Glockenläuten hell herab;

der Wandrer lauscht und lehnt an seinem Stab.

Und als verhallt der letzte Glockenklang,

steigt langsam er empor den steilen Hang.

Nun steht er vor der Tür am Friedhofsrain,

er öffnet sie und tritt dann zögernd ein,

und blickt sich lange fragend, still und stumm

im kleinen Raum des Gotteshauses um.

Er sieht die Mäler der Rheingrafen stehn,

und fühlt Vergänglichkeit rings um sich wehn.

Da draußen in der Sonne hellem Schein

war alles in ihm eitel Fröhlichsein,

doch hier im Kirchlein, an der Grafengruft,

ist´s ihm, als wehe um ihn Totenluft,

als raunten ihm die Mäler leis ins Ohr:

Du Wandersmann, der du hier stehst im Chor,

hast du es schon bedacht, daß deine Zeit

nur flüchtig eilende Vergänglichkeit?

Die Zeit eilt hin zum Ziel, das ist ein Grab,

dort legst du nieder deinen Wanderstab,

und alles, was dein Herze je umspann,

ist dann getan für immer, Wandersmann.

Drum rüste dich und mache dich bereit

für deine Wanderung hin zur Ewigkeit. –

Still hat gelauscht der junge Wandersmann

der Mahnung, die im Kirchlein er empfang;

dann scheidet er von Grafengruft und Chor,

und schreitet langsam durch des Kirchleins Tor,

und wandert fort durchs sonnig schöne Land,

das draußen lacht im festlichen Gewand. –

Jedoch die Mahnung, die dem Wandrer ward,

bewegt ihn weiterhin auf seiner Fahrt. Mth.




 

Kirchengesangbuch für die Wild- und Rheingrafschaft

 

Das alte rheingräfliche Gesangbuch geht auf einen rheingräflichen Befehl während eines vom 23. bis 26. September 1738 zu Wendelsheim tagenden Konvents zurück. Auf diesem Konvent war über eine Kirchen- und Zensurordnung, einen neuen Kathechismus, Bußtag und eben über ein neues Gesangbuch beraten worden. Dieses eigene Kirchengesangbuch erhielt die Wild- und Rheingrafschaft Dhaun erst mit der neuen Kirchen- bzw. Zensurordnung 1749. Sein Titel lautet: „Neues vollständiges Gesang=Buch, Worinnen Eine Auswahl von Alten und neuen Liedern Enthalten, mit beygefügtem Gebet=Büchlein und kleine Catechismo Lutheri wie auch denen Sonn= und Festtäglichen Evangelien und Episteln Auf Hoch=Wild= u. Rhein=Gräfl. Gnädigsten Befehl, zum Gebrauch der Hoch= Wild= u. Rheingräfl. Lande zusammengetragen. Frankfurt a. Main bei Stoks seel. Erben u. Wittwen. 1749.“ Das Buch enthält 609 Lieder in 55 Abteilungen. 1763 erschien die zweite Auflage mit 610 Liedern, gedruckt bei Joh. Heinr. Heitz in Straßburg. Diese zweite Auflage blieb in St. Johannisberg in Gebrauch, bis Pfarrer Karl Storck (1836 bis 1868 in St. Johannisberg) das von Schleiermachen, Theremin und anderen hergestellte Berliner Gesangbuch einführte. Über das Singen im Gottesdienst und über das Gesangbuch finden sich in der Kirchenordnung von 1749 folgende Punkte: „16. Wer Lesen kann, es seye Manns= oder Weibs=Person, soll zu desto Beßerer Mitführung des gesangs, den selben in seinem Buch aufschlagen und mit singen, wes wegen auch in sonderheit die Eltern ihre Kinder mit gesang Büchern versehen sollen. Wäre aber jemand der gar nicht singen könte, soll doch derselbe, in deme die Gemeine singet, den Gesang für sich aus dem Buch Leßen; Gleich wie dann auch ein jeder nicht nur zu Hauß, sondern auch in der Kirche die Evangelien und Episteln nachzuleßen ermahnet wird. 17. Nach deme auch etlr. Orten der Böße gebrauch ist das die Leuth bey absterbung der Ihrigen des Singens in der Kirchen eines Halben jahres und Länger sich enthalten, solches aber eine unGottliche und dem eußerlichen wohlstand zu wieder laufende gewohnheit ist. Alß sollen die jenige, welche bey einem Todtesfall des singens in ofentlicher gemeine sich entäußern, von Ihrem Pfarrer, und, da nicht folge geleistet wird von der Censur mit Ernst darzu angehalten werden.“




 

Hofprediger Hellbach und die Dhauner Gräfin Juliane

Lutheraner und Calvinistin

 

Weihnachten 1596 wurde Albrecht von Hellbach Superintendent auf St. Johannisberg und damit Hofprediger auf Schloss Dhaun. Acht Jahre zuvor war Gräfin Juliane von Nassau-Dillenburg Gemahlin des regierenden Wild- und Rheingrafen Adolf Heinrich geworden. Der Hofprediger war ein fanatischer Lutheraner, der nicht nur in seinen Predigten, sondern auch in zahlreichen theologischen Büchern die reformierte Lehre bekämpfte; die Gräfin war eine überzeugte Calvinistin.

Hellbach hatte um seiner lutherischen Überzeugung willen zweimal sein Amt aufgeben müssen, das erste Mal 1584 als Diakon in Alzey (damals wurde die Kurpfalz wieder dem reformierten Bekenntnis zugeführt), das zweite Mal als Hofprediger des Herzogs Reichard in Simmern, nach dessen Tod dort gleichfalls das reformierte Bekenntnis eingeführt wurde. Und nun war ihm die Verwaltung der lutherischen Wild- und Rheingrafschaft anvertraut worden. Sein ganzes Streben musste es sein, dieses Land vor dem Calvinismus zu bewahren. Von seinem Landesherren drohte an sich keine Gefahr, aber er musste den Einfluss der Gräfin und ihrer entschieden reformiert eingestellten Verwandtschaft fürchten. Die Gräfin war 31 Jahre als, als Hellbach Hofprediger auf Schloss Dhaun wurde. Ihr Vater, Graf Johann der Ältere, war eine Hauptsäule des Calvinismus in Deutschland. Sieben Jahre musste Adolf Heinrich darum kämpfen, bis Graf Johann in die Heirat seiner Tochter mit dem lutherischen Grafen einwilligte. Im Ehevertrag musste Adolf Heinrich nicht nur zugestehen, dass er seine Gemahlin in ihrem Bekenntnis unangefochten lassen werde, sondern er musste sich auch verpflichten, ihr einen eigenen Hofprediger zu halten, wenn sie es wünschte. Ferner musste er ihr jederzeit Wagen, Pferde und Diener stellen, wenn sie in Monzingen oder Sobernheim den reformierten Gottesdienst besuchen wollte, musste es zulassen, dass von dort ein Pfarrer nach Dhaun käme, um im Gemach der Gräfin oder im Saal Gottesdienst zu halten und das heilige Abendmahl nach reformiertem Brauch zu halten. Schließlich – und das war das Bedenklichste – sollten die Kinder bis zu ihrer Mündigkeit in der Konfession der Mutter erzogen werden. Darüber hinaus beabsichtigte die Verwandtschaft der Gräfin, ihrem Gemahl eine Stelle als Obrist im Heer des reformierten kriegsgewaltigen Pfalzgrafen Johann Kasimir zu verschaffen, „damit er auf diese Weise zu unserer christlichen reformierten Religion gebracht“ werde.

Dass Adolf Heinrich lutherisch blieb und damit auch sein Land, war in erster Linie das Verdienst Albrechts von Hellbach. Sein (noch nicht veröffentlichtes) Tagebuch gewährt deutliche Einblicke in den stillen, zähen Kampf zwischen dem Hofprediger und der Gräfin. Da schreibt er etwa unter dem 24. Juni 1597 besorgt: „Die Gräfin Heu machen lassen nachmittags auf St. Johannisberg“, oder am 25. Juli (Jakobustag) des gleichen Jahres: „Die Gräfin Groß Kettern (Katharina) erlaubt, (Korn) zu schneiden“. Beide Tage wurden damals von der Lutheranern kirchlich gefeiert, aber nicht von den Reformierten! Am 9. Juli 1597 ermahnte Hellbach dem Tagebuch zufolge seinen Herrn in der Beichte (es gab damals bei den Evangelischen noch die Einzelbeichte), ein Testament aufzusetzen und darin vorzusehen, dass seine Kinder gegebenen Falles lutherische Vormünder bekämen. Dass diese Vorsorge berechtigt war, erwies sich im Jahr 1606, als Graf Adolf Heinrich starb (am 20. Februar; Grabmal in der Stiftskirche) und damit die Frage der Vormundschaft akut wurde. Der hochbetagte Graf Otto von Kyrburg erklärte beim Leichenmahl, dass sich „in einem harten Trinken“ bis morgens um fünf Uhr hinzog, er wisse, dass die Gegenseite den reformierten Grafen von Wittgenstein zum Vormund haben wolle, der dann das reformierte Bekenntnis einführen werde. Das werde er durchaus nicht zulassen. Er selber wolle Vormund werden, oder wenn er dazu zu alt erscheine, so könne einer seiner Söhne es werden. Nach langen Verhandlungen hin und her bestellte das Reichskammergericht (höchstes Gericht im römisch-deutschen Reich, bestand von 1495 bis 1806; Sitz zunächst in Frankfurt am Main, 1526 bis 1689 in Speyer, dann in Wetzlar) die Gräfin selbst als Vormünderin, wobei sie sich anscheinend verpflichten musste, das Bekenntnis des Landes nicht zu ändern. So blieb denn die Grafschaft Dhaun lutherisch.

Als Hellbach am 19. Februar 1615 in St. Johannisberg starb, bewilligte Gräfin Juliane „gnädig“ seiner Witwe Ottilia (geborene Bieger; zweite Ehefrau des Pfarrers) die Einkünfte der Superintendenten- und Hofpredigerstelle für ein halbes Jahr, obwohl ihr diese nur noch für acht Wochen zustanden, sowie die Obsternte des ganzen Jahres. Die freundliche Behandlung, die Gräfin Juliane Hellbachs Witwe angedeihen ließ, lässt vermuten, dass der lutherische Eiferer Hellbach sich doch die Achtung seiner calvinistischen Herrin erworben hat.

Ein Fragment der Grabplatte für Albrecht von Hellbach befindet sich in der Stiftskirche.

[…] HERR ALBERTVS VON […]

Hellbachs erste Ehefrau Elisabetha geborene Kider starb am 05.07.1601 in St. Johannisberg.

Die Grabplatte ist in der Stiftskirche. Anno 1601 Den 5 July / Starb Die Ehrntugendsame fraw Elisabeth kiderin hern / Alberti von Helbach / Superintendenten alhir Ehelige hausfraw, deren Gott genade PSALM 90 / Vnser Leben weret / siebentzig Jar wens / hoch kumpt so sinds / achtzig Jar vund wens / köstlich gewesen ist so / ists mühe vund Arbeit / gewesen Denn es feh=/ret schnell dahin als /Flögen wir dauon Wappen: Helbach (zwei aufrechtstehende, halbkreisförmige einander zugekehrte Fische, die eine Rosenblüte umschließen.

Die Verstorbene scheint eine sehr beherzte Frau gewesen zu sein. Ein Tagebucheintrag ihres Mannes wirft ein bezeichnendes Licht auf ihren Charakter: „Nachdem ein Kind uf Johannisberg peste gestorben, hat mein g(nädiger) H(err) mich uf Dhaun mit Weib und Gsind beschrieben. Und weil mein Weib von der Haushaltung nicht gewollt, ich allein dahin ziehen müssen.“

Ein Sohn aus erster Ehe, Abraham (* St. Johannisberg Februar 1607), starb am 28.08.1609 in St. Johannisberg. Auch seine Grabplatte befindet sich in der Stiftskirche.

ANNO DOMINI 1609 / DEN 28 AVGVSTI STARB IN GOTT ABRAHAM / VON HELBACH SEIN/ES ALTERS 2 [J]A[HR VUND] XXXV Wochen

SAP: 4 / WEIL IHR SEEL GOT / WOLGEFELT EILET ER / MIT IHNEN AVS DISE(M) / BÖSEN LEBEN

Wappen: Helbach (mit Monogramm A V H).




 

Johann Alhard Horstmann

Ein berühmter Prediger auf Schloss Dhaun

 

In St. Johannisberg wirkte von 1694 bis 1735 Pfarrer Johann Alhard Horstmann. Dieser Prediger entstammte einem alten westfälischen reformierten Pfarrergeschlecht. Er wurde 1663 in Geismar (Hessen) geboren. Nach seinem Studium in Gießen wurde er 1688 Hauslehrer bei dem Grafen von Dalwig zu Lichtenstein in Thüringen. Danach erhielt er einen Ruf als Pfarrer in Planig bei Kreuznach zu wirken. Nach einigen Jahren wurde Horstmann Hofprediger auf Schloss Dhaun.

Von Horstmann sind in der Sammlung „Leichenpredigten Stolberg“ eine Anzahl sehr bemerkenswerter Predigten und Trauergedichte erhalten geblieben, unter denen das Gedicht auf den Tod des jugendlichen Wild- und Rheingrafen Karl August zu Dhaun-Kyrburg besonders erwähnenswert ist. Der Rheingraf starb am 15. November 1732 im Alter von 14 Jahren an den Blattern. In dieser Leichenpredigt, der der Text 1. Petrus 1, 3 und 4 zugrunde lag, finden sich zahlreiche feine Stellen und Wendungen ergreifenden Inhaltes, die an die schwergeprüften Eltern und die große adelige Trauergesellschaft gerichtet sind. Die Predigt wurde gedruckt:

„Wohlverdientes Ehren-Gedächtnuß Des Weiland Hochgebohrnen Grafen und Herrn HERR Karl Augusten, Wild-Grafen zu Dhaun und Kyrburg / Rhein-Grafen zum Stein / Grafen zu Salm / Herrn zu Vinstingen / Püttlingen und Diemringen Theils in einer Leichen-Predigt und angefügten Lebens-Lauff / Theils einigen an Dessen Hoch-Gräfliche Eltern eingelauffenen Trauer-Gedichten / Welche ohne ein einiges davon auszulassen beybehalten worden / vorgestellet und zusammen getragen G J E G G E R / Druckts Eberhard Henrich Lammers / Universitäts Buchdr. 1734.“

Wild- und Rheingraf Karl August war am 31. März 1718 als Sohn des Wild- und Rheingrafen Karl (geb. 21.9.1675, gest. 26.3.1733) und der Gräfin Luise von Nassau-Saarbrücken (geb. 17.12.1686, gest. 16.4.1773) geboren. Das Grabmal befindet sich in der Stiftskirche.

Johann Alhard Horstmann hatte acht Kinder, von denen fünf studierten. Der älteste Sohn wurde Pfarrer in Wickenroth und Diemeringen (Kreis Zabern). Johann Karl Horstmann, ein Sohn des letzteren, vermählte sich 1756 in Meddersheim mit der Tochter des Oberschultheißen Andreas Hexamer und wurde damit der Begründer des noch heute in Meddersheim blühenden Familienzweiges. Der jüngste Sohn von Johann Alhard, Johann Ludwig Horstmann, wurde Rotgerber. Er ging 1787 auf die Wanderschaft, darauf vermählte er sich in Markirch (Elsass) mit der Tochter seines dortigen Arbeitgebers. Später wurde er in Markirch Ratsherr und Zunftmeister und starb hochbetagt im Jahre 1795. Sein Sohn begründete den französischen Zweig der Familie.



Bilder der ehemaligen Stiftskirche St.Johannisberg
Festschrift zum Jubiläum 700 Jahre Erhebung zur Stiftskirche St. Johannisberg
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