Die Gemeinschaft mit Jesus Christus wird durch den Tod nicht aufgehoben.
Von Anfang an hat die Kirche ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet. Die Bestattung ist Ausdruck der Liebe und der Achtung gegenüber den Verstorbenen und Zuspruch des Trostes für die Angehörigen. Im Mittelpunkt des Bestattungsgottesdienstes steht der Glaube an Gott, der Jesus Christus von den Toten auferweckt hat. Diese Gewissheit hat Christinnen und Christen zu allen Zeiten Trost und Zuversicht gegeben. Deshalb heißt es auch in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR), dass im Gottesdienst zur Bestattung der gekreuzigte und auferweckte Herr Jesus Christus verkündigt wird.
Über Beerdigung und Feuerbestattung
Typisch ist die Beerdigung, sprich die Erdbestattung, doch auch die Feuerbestattung ist in der EKiR zugelassen.
Bei der sogenannten Erdbestattung wird der Leichnam in einem Sarg in die Erde versenkt. Bei der Feuerbestattung wird zunächst der Leichnam in behördlich genehmigten Anlagen, den Krematorien, eingeäschert. Die Asche dann wird, in einer Urne aufbewahrt, beerdigt.
Die Bestattungsordnung sieht für unsere Ortsteile folgendes vor:
In Dhaun und Hochstädten ist zunächst der Trauergottesdienst in der Kirche, danach findet auf dem Friedhof die Beisetzung statt.
In Hochstetten ist Gottesdienst auf dem St. Johannisberg, danach findet die Beisetzung auf dem Friedhof statt – oder der Trauergottesdienst findet in der Friedhofshalle statt.
Für das anschließende Kaffeetrinken mieten viele Gemeindeglieder unser evangelisches Gemeindehaus in Hochstetten an.
(Quelle der allgemeinen Information zur Bestattung aus: www.ekir.de)
|