Bestattung

Geleit zur letzten Ruhe

Die Gemeinschaft mit Jesus Christus wird durch den Tod nicht aufgehoben: der Bestattungsgottesdienst

Von Anfang an hat die Kirche ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet. Die Bestattung ist Ausdruck der Liebe und der Achtung gegenüber den Verstorbenen. Im Mittelpunkt des Bestattungsgottesdienstes steht der Glaube an Gott, der Jesus Christus von den Toten auferweckt hat. Die Gemeinschaft mit Jesus Christus wird durch den Tod nicht aufgehoben. Diese Gewissheit hat Christinnen und Christen zu allen Zeiten Trost und Zuversicht gegeben. Deshalb heißt es auch in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR), dass im Gottesdienst zur Bestattung der gekreuzigte und auferweckte Herr Jesus Christus verkündigt wird.

Über Beerdigung und Feuerbestattung

Die meisten Menschen werden nach ihrem Tod beerdigt. Aber das muss nicht so sein: Erlaubt sind auch Feuer- und Seebestattung.

Bei der sogenannten Erdbestattung wird der Leichnam in einem Sarg in die Erde versenkt. Bei der Feuerbestattung wird zunächst der Leichnam in behördlich genehmigten Anlagen, den Krematorien, eingeäschert. Die Asche dann wird, in einer Urne aufbewahrt, beerdigt. Die Seebestattung mit Versenkung der Urne auf hoher See spielt in der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) praktisch keine Rolle.