Wiedereintritt in die Evangelische Kirche

Wenn Sie irgendwann nach Ihrer Taufe aus der Kirche ausgetreten sind, dann ist ein Wiedereintritt in die Kirche kein Problem.

Sie können bei jedem Pfarrer/ bei jeder Pfarrerin in ganz Deutschland oder bei einer anerkannten Kircheneintrittsstelle in die evangelische Kirche wieder eintreten. Wenn Sie sich an einen Pfarrer/ eine Pfarrerin gewandt haben, wird er/ sie ein oder auch mehrere Gespräche mit Ihnen führen. Die Gespräche können beratenden, klärenden, informierenden und seelsorglichen Charakter haben. Es wartet keine Glaubensprüfung auf Sie. Sie brauchen sich nicht zu rechtfertigen. Ein Austritt aus der Kirche macht die Taufe nicht ungültig, denn die Taufe bleibt immer gültig.

Die Wiederaufnahme kann in einem Gottesdienst bekräftigt werden oder in einer kurzen Aufnahmezeremonie in Gegenwart von zwei Presbyteriumsmitgliedern. Eine solche Zeremonie muss aber nicht stattfinden.

Ihr Aufnahmeantrag, egal wo in Deutschland sie ihn gestellt haben, wird von uns an das Pfarramt weitergeleitet, wo Sie Ihren ersten Wohnsitz haben und das damit für Sie zuständig ist. Sie können sich aber auch für eine andere Gemeinde entscheiden.

Für weitere Informationen oder ein Aufnahmegespräch können Sie sich gerne an unsere Eintrittsstelle wenden, uns anrufen unter der

Telefonnummer: 0671 251-126

oder eine E-Mail schreiben an: superintendentur.nahe-glan@ekir.de